Aufsichtspflicht
Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß …
Fehlende Informationen führen häufig zu vermeidbaren Gefahrensituationen. Doch Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe. Agieren nach dem Motto „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß …“ ist daher recht haftungsträchtig. Wer als Jugendgruppenleiter tätig ist, sollte deshalb auf solide Kenntnisse aus verschiedenen Bereichen zurückgreifen können, um in gefährlichen Situationen richtig zu reagieren.
Erforderliche Grundkenntnisse
Zur Vermeidung von Haftungsproblemen sollte der Jugendgruppenleiter zunächst über Grundkenntnisse aus folgenden Gebieten verfügen:
- Psychologie
- Konfliktmanagement
- Erste Hilfe
- Rechtsfragen
Für die Tätigkeit als Betreuer sind jedoch selbstverständlich auch Kenntnisse aus anderen Bereichen erforderlich, z.B.:
- Pädagogik
- Veranstaltungsplanung
- Öffentlichkeitsarbeit
Erforderliche Informationen zu den Teilnehmern der Veranstaltung
Wer als Teamer bei einer Veranstaltung mit Kindern und Jugendlichen tätig sein möchte, sollte sich bereits im Vorfeld über die Teilnehmer informieren. Relevant sind insbesondere folgende Punkte:
- Gruppengröße
- Alter und Geschlecht der Teilnehmer
- Besonderheiten in der Person der einzelnen Teilnehmer
Erforderliche Informationen zum Programm der Veranstaltung
Erforderlich sind in jedem Fall Informationen zu den geplanten Programmpunkten, da gefahrgeneigte Tätigkeiten die Anforderungen an die Erfüllung der Aufsichtspflicht erhöhen. Zu berücksichtigen sind z.B.:
- Wegstrecken zu Programmpunkten im öffentlichen Verkehrsraum
- gefahrgeneigte Tätigkeiten
- Programmpunkte mit externen Teamern
Erforderliche Informationen zum Veranstaltungsort
- Gefahrenquellen auf dem Veranstaltungsgelände
- Gefahrenquellen in der näheren Umgebung
- Übersichtlichkeit des Veranstaltungsgeländes
Weitere Informationen
Des Weiteren können Informationen zu den Rahmenbedingungen der Veranstaltungen nützlich sein, z.B.:
- Anzahl der Betreuer
- vorgesehene Aufgaben der Betreuer nach der Planung des Veranstalters
Fazit
Jugendgruppenleiter sollten möglichst früh möglichst viele Informationen einholen. Das ermöglicht Rückfragen und Absprachen im Vorfeld. Missverständnisse und gefährliche Situationen lassen sich von vornherein vermeiden. Je nachdem, welche Informationen im Vorfeld bekannt sind, können die Teamer gegebenenfalls im Rahmen der Belehrungen bestimmte Punkte gezielt ansprechen.
Tipps für die Gestaltung von Belehrungen gibt es im Beitrag:
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